Du bist uns wichtig.

Wir sind dem Schutz unserer Heimat Österreich, unserer nationalen Identität und Eigenständigkeit sowie unseren natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.

Recht auf Heimat.

Wir bekennen uns zum Ziel, die Heimat, die autochthone Bevölkerung und damit die hiesige Leitkultur zu schützen. Das Grundrecht auf Heimat verpflichtet uns zu einer verantwortungsvollen Kontrolle, wenn es darum geht, welche Menschen in Österreich eine neue Heimat finden sollen oder auch nur temporär in den Arbeitsmarkt einwandern. Österreich ist kein Einwanderungsland. Multikulturelle Parallelgesellschaften lehnen wir ebenso ab wie die Vermischung von religiösen und philosophischen Weltbildern. Österreich schätzt andere Kulturen, was allerdings ein bedingungsloses Bekenntnis zur eigenen Kultur voraussetzt. Es gilt daher, den Tiefgang und die Weiterentwicklung unserer eigenen Kultur zu ermöglichen.

1,569 Millionen Menschen in Österreich (18,9%) haben einen Migrationshintergrund. Von den 1,569 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund kam ein Drittel (523.000) aus einem anderen EUStaat, ein weiteres Drittel (513.000) stammt aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (ohne Slowenien, das seit 2004 EU-Mitglied ist). Personen mit einem türkischen Migrationshintergrund machten knapp 18% (280.000 Personen) aus, während etwa 16% auf Menschen aus den übrigen europäischen Staaten sowie anderen Erdteilen (insgesamt 252.000 Personen) entfielen. (Quelle: Statistik Austria – Pressemitteilung: 10.295-148/12)

Dabei sind selbst 1,569 Millionen mehr Personen als die Bundesländer Vorarlberg, Salzburg und Kärnten gemeinsam Einwohner haben. „Österreich zählt in Europa zu jenen Staaten, welche die höchsten Zuwanderungsraten verzeichnen. Knapp ein Fünftel (19%) aller ZuwanderInnen aus dem Ausland sind Angehörige eines anderen EU-Staates. Die Zuwanderung aus den ehemaligen »GastarbeiterInnenstaaten« wird insbesondere durch Familienmigration getragen“, so Gustav Lebhart im 2. Österreichischen Migrations- und Integrationsbericht. Dazu kommt die Problematik der illegal in Österreich aufhältigen Personen, welche nach seriösen Schätzungen ca. 300.000 ausmachen sollen.

18,9%

der Menschen in Österreich haben einen Migrationshintergrund.

523.000

davon aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

513.000

davon stammen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (ohne Slowenien, das seit 2004 EU-Mitglied ist)

280.000

Personen mit einem türkischen Migrationshintergrund

SICHERHEIT

Der Staat muss für den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger sorgen.

Österreich hat sein Staatsgebiet mit allen Mitteln zu schützen, seine Neutralität zu wahren und seinen Bürgern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungszenarien zu gewähren.

Bekämpfung von Kriminalitätserscheinungen wie Terrorismus

Bei der Bekämpfung von Kriminalitätserscheinungen wie Terrorismus, organisiertem Verbrechen, Banden- und Schlepperunwesen, Drogenhandel, Bedrohung fundamentaler Rechtsgüter durch religiösen Fanatismus und Heilslehren sowie Gewalt gegen Kinder, hat der Staat seine Möglichkeiten entschlossener zu nutzen und einzusetzen. Lebenslange Freiheitsstrafen müssen auch als solche vollzogen werden.

Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates bei der Gewährleistung des Schutzes grundlegender Rechtsgüter

Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates bei der Gewährleistung des Schutzes grundlegender Rechtsgüter hängt von der Entschlossenheit ab, wirkungsvolle Instrumente zur Verbrechensbekämpfung einzusetzen. Die erforderlichen Instrumentarien dürfen jedoch nicht zu einem freiheitsfeindlichen Überwachungssystem führen. Ihr Einsatz ist daher strengen gesetzlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Grundrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Freiheit oder die Meinungsfreiheit, dürfen nicht auf dem Altar einer vorgeschobenen Terrorbekämpfung geopfert werden. Mit der Vorratsdatenspeicherung wurde ein Generalverdacht über alle österreichischen Bürger ausgesprochen. Solche Überwachungsmaßnahmen sind auf jeden Fall abzulehnen. Die bestehenden Überwachungsmaßnahmen müssen auf ihre Effektivität hin untersucht werden, d.h. Evaluierung aller bestehenden gesetzlichen Maßnahmen, die Grund- und Freiheitsrechte beschränken und Aufhebung von nicht bewährten derartigen Maßnahmen. Derzeitige Rechtsschutzdefizite bei Handypeilung, Einsatz von IMSI-Catchern und der Überwachung von IP-Adressen müssen schleunigst behoben werden.

Religionsfreiheit als Grundrecht

Die Religionsfreiheit als Grundrecht wird von religiösen Fanatikern und Heilslehren zunehmend dazu benutzt, fundamentale Rechtsgüter massiv einzuschränken. Insbesondere die Grundrechte auf persönliche Freiheit, Freizügigkeit, Eigentum, körperliche und geistige Unversehrtheit werden zum Teil massiv verletzt. Es ist eine Kardinalaufgabe des Staates, den Schutz der Grundrechte für den Einzelnen zu gewährleisten.

ZUKUNFTSFÄHIGKEIT

Familie ist Heimat.

Die Familie als Gemeinschaft von Mann und Frau mit gemeinsamen Kindern ist die natürliche Keimzelle und Klammer für eine funktionierende Gesellschaft und garantiert gemeinsam mit der Solidarität der Generationen unsere Zukunftsfähigkeit.

Nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in Österreich sichert eine gedeihliche Zukunft. Dies bedeutet sowohl gleiche Rechte als auch gleiche Pflichten, vor allem aber Chancengleichheit. Zweifelsohne gibt es in unserer Gesellschaft noch immer evidente Benachteiligungen von Frauen. Das politische Bestreben muss es sein, deren Situation zum Besseren zu verändern, nicht aber das geschlechtsspezifische Verhalten durch Beeinflussen, Gängeln und Zwang zu verändern, ja sogar zu unterdrücken.

Die Berufstätigkeit vieler Eltern, vor allem von Frauen, ist immer wieder von der Diskussion über Vereinbarkeit von Familie und Beruf begleitet. Wir treten für die Wahlfreiheit ein, das Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Das bedeutet, dass die Betreuung der Kinder in den ersten Lebensjahren durch die Eltern selbst ebenso akzeptiert und geachtet werden muss wie der baldige Wiedereinstieg in den Beruf.

Gerade jene Frauen aber, die sich eine Zeit lang ausschließlich um ihre Kinder kümmern wollen, werden diskriminiert und haben oft mit Hürden beim Wiedereinstieg zu rechnen. Diese Fehlentwicklung muss korrigiert werden. Dass Väter verstärkt im Bereich der Familienarbeit und der Kindererziehung tätig sein sollen, wird von uns begrüßt. Allerdings soll es dabei nicht zu einer Unterdrückung der Geschlechterrollen kommen, zumal gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes die Nähe und die Bindung zur Mutter besonders wichtig und prägend ist.

Es muss für Eltern eine kostengünstige Aus- und Weiterbildung auch während einer Phase der Familienarbeit gewährleistet werden. Das AMS ist aufgefordert, effektive Wiedereinstiegskurse anzubieten, damit Eltern nicht den Anschluss an die Berufswelt verlieren. Die Begriffe „Frau“ und „Familie“ können nicht gewaltsam getrennt werden. Echte Wahlfreiheit für Frauen bedeutet, dass eine Mutter (ohne finanziellen Druck) die Entscheidung treffen kann, ob sie bei ihren Kinder zu Hause bleiben will und sie auch selbst erzieht und betreut bzw. ob sie wieder teilzeitbeschäftigt oder voll arbeiten gehen will.


Sozialstaat Österreich.

In Österreich beträgt die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten etwa 1,4 Millionen Personen. Das entspricht 17% der Bevölkerung. Die FJ bekennt sich zu einer liberalen und humanen Gesellschaft und zum Sozialstaat Österreich.

Unsere Solidargemeinschaft hat sich verpflichtet, Risken bedingt durch Alter, Behinderung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und schwere Schicksalsschläge zu mildern. Soziale Gerechtigkeit bedingt auch eine wirksame Bekämpfung von Sozialmissbrauch und von Privilegien.

Eine Mindestsicherung für alle in Österreich lebenden Personen, die unabhängig von der Leistungsbereitschaft des Einzelnen finanzielle Mittel zusichert, wird von uns abgelehnt. Dies stellt eine grob ungerechte Form von Umverteilung dar, die aufgrund des Lenkungseffektes den Fortbestand unseres Heimatlandes gefährdet und Zuwanderung von Personen provoziert, die nicht an den reichen Chancen dieses Landes für ehrliche und leistungsbereite Persönlichkeiten interessiert sind, sondern vor allem an Sozialleistungen, die über Generationen erwirtschaftet wurden.


Sozialer Wohnbau.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Österreich trägt daher Sorge dafür, dass dieses Bedürfnis auch für sozial Schwache leistbar bleibt. Auf Jugendliche, ältere oder behinderte Menschen, aber auch auf Großfamilien ist durch intelligente Wohnmodelle im sozialen Wohnbau Bedacht zu nehmen. Wohnbaugenossenschaften sind in Zukunft nicht mehr durch den Revisionsverband, sondern durch den Rechnungshof zu prüfen.


Gesundheitssystem.

Grundprinzip freiheitlicher Gesundheitspolitik ist das Bekenntnis zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Staatsbürger. Eine Mehrklassenmedizin im öffentlichen Gesundheitswesen wird von der FJ abgelehnt. Das schließt auch Privilegien aufgrund der sozialen Zugehörigkeit oder der Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft dezidiert aus. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt die Basis der Vorsorge für den Krankheitsfall. Dem Anspruch auf gesetzlichen Schutz im Krankheits- und Unfallsfall steht die Verpflichtung des Versicherten gegenüber, alles in seinen Kräften stehende zur Erhaltung und Förderung seiner
Gesundheit zu tun.


Europa der Vaterländer.

Die FJ stand und steht einer europäischen Einigung positiv gegenüber. Die Europäische Union setzt jedoch nach freiheitlicher Auffassung vielfach falsche Schwerpunkte, was zu einer zunehmenden Ablehnung durch die Bürger führt.

Gerade unsere aufgeschlossene Weltoffenheit zeigt die tiefe Krise unserer Kultur und unseres Kontinents: den Verlust der Weltgeltung Europas und das Absinken zu einem Protektorat Amerikas; die demographische Katastrophe; die Immigrationsproblematik und die Auflösung der verbindlichen Werte. In dieser, an den Untergang Roms erinnernden Epoche, ist jeder Tag ohne Lösungsansatz ein verlorener Tag. Eine freiheitliche Erneuerung tut Not. Die Strategie jener Kräfte, die einen europäischen Superstaat nach US-amerikanischem Muster schaffen wollen, wird in Form des bereits in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon am Willen der Bürger der EU-Mitgliedstaaten vorbei umgesetzt.

Bereits im Jahr 2005 haben die beiden Referenden über den ursprünglichen Vorschlag für eine Verfassung für Europa in Frankreich und in den Niederlanden gezeigt, dass die europäischen Völker einen solchen Kurs ablehnen. Deshalb wurde bei der Umsetzung des Vertrages von Lissabon, der nichts anderes als der gescheiterte Vorschlag ist, versucht, Volksabstimmungen zu vermeiden. Einzig in Irland wurde abgestimmt und zunächst auch gegen den Vertrag votiert. Indem man demokratiepolitisch höchst fragwürdig die Iren nochmals abstimmen und eine Propaganda-Maschine der Sonderklasse über die Insel fahren ließ, konnte das EU-Establishment den Weg für den Vertrag ebnen.

Daher steht die EU vor einem Scheideweg: Geht man den derzeit eingeschlagenen Weg weiter, und bewegt man sich in Richtung zentralistischer Superstaat? Die FJ fordert aber – wie viele gleichgesinnte Kräfte in Europa – eine Umkehr in Richtung eines Europas der Vaterländer und der eigenständigen Nationalstaaten ein. Daher muss es auch ein neues Vertragswerk für Europa geben, welches genau diese Umkehr festlegt. Ein solches neue Vertragswerk kommt für die FJ nur nach einer verbindlichen Volksabstimmung in Österreich in Frage. Ziel ist eine europäische Integration als Staatenverbund von souveränen, einander solidarisch verbundenen europäischen Staaten.


Recht auf Bildung.

Umfassende Bildung, freie Wissenschaft sowie unabhängige Kunst und Kultur sind Voraussetzungen für die Entfaltung einer Gesellschaft.

Der Staat hat sicherzustellen, dass dem Grundrecht auf Bildung durch ein breit gefächertes Angebot an qualifizierten und hochstehenden Bildungseinrichtungen entsprochen wird. Dabei sollen auch private Einrichtungen unterstützt werden, um mit den öffentlichen Unterrichtsanstalten in einen qualitätsfördernden Wettbewerb zu treten.

Unter den Bildungszielen ist die Beherrschung der Grundkulturtechniken für den weiteren Bildungsaufbau Voraussetzung. Die Lehrzielvorgaben im Ausbildungsbereich haben sich am Bedarf zu orientieren. Der Stellenwert der Facharbeiterausbildung ist zu heben. Die Kosten des Lehrlings während der Berufsschulzeit sind nicht vom Betrieb sondern von der öffentlichen Hand zu tragen. Zu den wichtigsten Bildungszielen gehören auch die Pflege der österreichischen Eigenart und die Erhaltung des kulturellen Erbes. Hierin findet die Beibehaltung und Förderung humanistischer und musischer Bildungswege ihre Begründung, wobei auch auf regionale kulturelle Eigenarten Rücksicht zu nehmen ist. Wettbewerb und neue Technologien stellen die Jugend vor große Herausforderungen. Um ihnen gewachsen zu sein, ist es Ziel freiheitlicher Politik, die Jugendlichen als Zukunftsträger modern und praxisbezogen auszubilden.

Das bewusste Bewahren und Fortentwickeln des Wissensstandes ist im besondere Maße ein Element unserer Kultur. Diese wird in wesensbedingender Weise mitbestimmt vom Entwicklungsgedanken, der bewusst Bisheriges bewahrt und überdenkt sowie zukunftsgestaltend wirkt. Diesem Entwicklungsprozess unterlag und soll weiterhin jede Art von Wissenschaft unterliegen, und zwar unabhängig von Tagesanforderungen, wenngleich auch diese den Wissensstand voranzutreiben vermögen. Das gesamte verfügbare Wissen auf allen Wissensgebieten hat auf möglichst hoher Ebene auf Dauer verfügbar und abrufbar zu sein. Die Wissenschaften haben sich auch an ihrem fachlichen Eigenwert zu orientieren, um heute die wissenschaftlichen Grundlagen zu erarbeiten, auf denen in der näheren und fernen Zukunft neue Erkenntnisse gewonnen werden können.

Nicht das Forschungskollektiv, sondern der selbstverantwortliche Wissenschafter ist Träger von Forschung und Lehre. Im Sinne der abendländischen Kultur bildet und formt Wissenschaft den freien Menschen, der in einem Wechselprozess Wissenschaft selbst gestaltet und bestimmt. Die Forschungstätigkeit des Einzelnen liegt freilich eingebettet in den sachlich einschlägigen Wissenschaftsbetrieben und erfolgt in Kooperationsformen an entsprechenden Wissenschaftsstätten. Aus freiheitlicher Sicht ist jedoch die Unabhängigkeit des Individuums als Wissenschafter zu garantieren und zwar durch das traditionelle Grundrecht „Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei“.